Bundesrat: Ja zu einheitlichem Ladekabel und Digitalem-Dienste-Gesetz​

Bis Ende 2024 werden Ladekabel auf Basis von USB-C für Smartphones & Co. Pflicht. Und: Die Bundesnetzagentur soll den Kampf gegen Hass koordinieren.​

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(Bild: Primakov/Shutterstock.com)

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Der Bundesrat hat am Freitag zwei wichtige digitalpolitische Gesetze befürwortet, mit denen EU-Vorgaben umgesetzt werden. Passieren ließ die Länderkammer zum einen eine Novelle des Funkanlagengesetzes, die der Bundestag Mitte März beschlossen hatte. Bis Ende des Jahres soll es demnach hierzulande standardisierte Ladekabel auf Basis von USB-C für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher geben. Von 2026 an wird die Auflage im Einklang mit der einschlägigen EU-Richtlinie für einen einheitlichen Anschluss auch für Laptops gelten. Die Politik will damit Kabelsalat und Tonnen Elektroschrott verringern sowie die Suche nach Ladegeräten vereinfachen.

Die Vereinheitlichung hat zur Folge, dass künftig Handys und andere Geräte auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden können. Auf den Verpackungen müssen die Hersteller anhand von Piktogrammen aber eindeutig kennzeichnen, ob ein Ladewerkzeug dabei ist oder nicht. Auch sonstige Leistungseigenschaften müssen daraus hervorgehen. Mit der Reform hat der Gesetzgeber auch das Ziel verknüpft, eine künftige Harmonisierung entsprechend den technologischen Weiterentwicklungen zu ermöglichen und dabei beispielsweise "etwaige nicht kabelgebundene Ladesysteme" wie Qi zu berücksichtigen. Grundsätzlich wird mit der Richtlinie neben USB-C das "USB Power Delivery"-Protokoll für kabelgebundenes Laden vorgesehen.

USB-C hat sich vor allem bei Mobiltelefonen faktisch längst als Standard durchgesetzt. Nur Apple schwor lange auf den selbst entwickelten Lightning-Anschluss. Im September präsentierte der US-Konzern aber erstmals mit dem iPhone 15 neue Smartphones mit USB-C-Anschluss. Die Novelle kann nun offiziell verkündet werden und tritt einen Tag später in Kraft.

Gebilligt hat der Bundesrat ferner das vom Bundestag ebenfalls im März verabschiedete Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Es soll einen neuen Rahmen für den Kampf gegen Hass, Hetze und Desinformation im Netz bilden. Die Initiative zielt darauf, Vorgaben aus dem Digital Services Act (DSA) der EU zu implementieren. Zudem werden das einschlägige Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) weitgehend sowie das Telemediengesetz (TMG) komplett ersetzt. Durch das DDG wird eine unabhängige Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur geschaffen. Sie soll für Transparenz und Fairness sorgen und Plattformbetreiber zentral beaufsichtigen. Nutzer können ihre Beschwerden direkt an diesen Digital-Services-Coordinator (DSC) richten, der ein leicht zugängliches und bedienbares Beschwerdemanagement-System einrichten muss.

Das Gesetz enthält auch Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum, deren Einhaltung die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz überwacht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll das Einhalten der europäischen Datenschutzbestimmungen im Blick behalten. So dürfen etwa personenbezogene Informationen nicht für gezielte Werbung an Kinder verwendet werden. Dazu kommen Bußgeldvorschriften zum Ahnden von Verstößen gegen den DSA. Auch das DDG kann nun von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ausgefertigt und danach verkündet werden. Es wird einen Tag später in Kraft treten.

(mki)